AufgabeBetriebskostenförderung

Förderfähig nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind bedarfsnotwendige Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege. Die Feststellung, welche Plätze bedarfsnotwendig sind, treffen die Gemeinden im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung. Sie berücksichtigen bei der Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze die Bedürfnisse der Familien.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Heß
Sachbearbeiterin
09371 501-22709371 50179-203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Koletzko
Sachbearbeiterin
09371 501-218E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Weitere Informationen:

Träger von Kindertageseinrichtungen haben einen kindbezogenen Förderanspruch gegenüber den Gemeinden, in denen die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Gemeinden wiederum haben für in ihrem Gemeindegebiet gelegene Kindertageseinrichtungen einen Förderanspruch gegenüber dem Staat.

Der Förderanspruch in Bezug auf Kindertageseinrichtungen setzt voraus, dass der Träger 
  • eine Betriebserlaubnis nachweisen kann,
  • geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen ergreift
  • die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Bildungs- und Erziehungsziele seiner eigenen träger- und einrichtungsbezogenen pädagogischen Konzeption zugrunde legt
  • die Einrichtung an mindestens vier Tagen und mindestens 20 Stunden die Woche öffnet und die Elternbeiträge entsprechend den Buchungszeiten staffelt und die Vorschriften dieses Gesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften beachtet.
Seit Januar 2008 erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzung die Förderung in Kindertagespflege in unserem Landkreis ebenfalls nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).
  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummer
    Konto der Kreiskasse:
    Sparkasse
    Aschaffenburg Miltenberg
    IBAN: DE52795500000620001834
    BIC: BYLADEM1ASA
  • Formulare, Merkblätter
  • Informationssicherheit

    LSI-Siegel 2022

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung